Wer „ein Arbeitszeugnis“ verlangt, meint fast immer das qualifizierte. Es enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit eine Beurteilung von Leistung und Verhalten und damit eine Note, auch wenn das Wort Note nirgends steht. Für Bewerbungen ist es der Standard, ein einfaches Zeugnis fällt dort auf.
Was im qualifizierten Zeugnis steht
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Einleitung | Name, Zeitraum, Position, auf Wunsch das Geburtsdatum |
| Aufgaben | die Tätigkeitsbeschreibung, die wichtigste Aufgabe zuerst |
| Leistung | Fachwissen, Auffassungsgabe, Weiterbildung, Einsatz und Belastbarkeit, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Führung |
| Gesamturteil | die Zufriedenheitsformel, etwa „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für gut |
| Verhalten | gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und, wenn es sie gab, Kunden |
| Schluss | Beendigungsgrund, Dank, Bedauern, gute Wünsche |
Die Reihenfolge und die Formvorschriften stehen ausführlich unter Aufbau.
Einfach oder qualifiziert: der Unterschied
Das einfache Arbeitszeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung. Es bewertet nicht und hat deshalb auch keine Note. Das qualifizierte Zeugnis geht weiter und muss dabei zwei Dinge zugleich sein: wahr und von verständigem Wohlwollen getragen, so dass es das weitere Berufsleben nicht unnötig erschwert (BAG, Urteil vom 03.03.1993, 5 AZR 182/92). Aus diesem Spagat ist die Zeugnissprache entstanden, in der Abstufungen über einzelne Wörter laufen.
Ein Beispiel aus dem Gesamturteil:
| Formulierung | Verbreitete Lesart |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
Muster: Bürokauffrau, Note 2
Arbeitszeugnis
Frau Sandra Keller war vom 01.04.2021 bis zum 30.09.2026 in unserem Unternehmen als Kauffrau für Büromanagement tätig.
Ihr Aufgabengebiet umfasste vor allem:
- Bearbeitung der eingehenden Post und E-Mails
- Auftragserfassung und Rechnungsstellung in SAP
- Vorbereitende Buchhaltung und Kontrolle offener Posten
- Terminplanung für die Geschäftsleitung
Sie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das sie jederzeit sicher und zielgerichtet anwandte. Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich stets zügig in neue Aufgaben ein.
Sie arbeitete stets engagiert und mit Eigeninitiative und behielt auch unter Zeitdruck den Überblick. Sie arbeitete immer sorgfältig, selbständig und zuverlässig. Ihre Arbeitsergebnisse lagen in Qualität und Menge immer über unseren Erwartungen.
Sie erfüllte die übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnern war stets einwandfrei.
Frau Keller scheidet zum 30.09.2026 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihren Weggang, danken ihr für die langjährige, sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Hannover, 30.09.2026
Wann Sie das qualifizierte Zeugnis verlangen sollten
Am besten schriftlich, sobald feststeht, dass das Arbeitsverhältnis endet. Nach verbreiteter Auffassung können Sie ab der Kündigung ein vorläufiges Zeugnis für Bewerbungen verlangen. Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die den Anspruch nach wenigen Monaten verfallen lassen können. Den genauen Termin rechnet der Fristrechner aus, einen Text zum Anfordern finden Sie unter Arbeitszeugnis anfordern.
Das qualifizierte Zeugnis selbst vorschreiben
In vielen kleinen Betrieben läuft es so: Sie verlangen das Zeugnis, und der Chef bittet Sie, einen Entwurf zu schreiben. Dann entscheiden Sie selbst über jeden Satz, und genau dort entstehen die Fehler, die eine Note kosten.
Wenn Sie den Entwurf nicht Satz für Satz selbst bauen möchten: Stichpunkte eintragen, Note wählen und das qualifizierte Zeugnis als Word-Datei bekommen, mit Erklärblatt für Ihren Chef und Notengarantie. Arbeitgeber finden ihre eigene Strecke unter Arbeitszeugnis für Arbeitgeber.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja, auf Verlangen. Nach § 109 Abs. 1 GewO bekommen Sie bei Beendigung immer ein einfaches Zeugnis, auf Ihren Wunsch eines, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Auszubildende haben einen eigenen Anspruch nach § 16 BBiG.
Kann ich zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis wählen?
Ja. Das einfache Zeugnis kann sinnvoll sein, wenn die Beschäftigung sehr kurz war oder eine Bewertung schwach ausfallen würde. Für die meisten Bewerbungen erwarten Arbeitgeber aber ein qualifiziertes Zeugnis, ein einfaches wirft dort Fragen auf.
Welche Note bekomme ich, wenn nichts vereinbart ist?
Nach dem Bundesarbeitsgericht muss der Arbeitnehmer eine bessere Note als befriedigend darlegen und beweisen, der Arbeitgeber eine schlechtere (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Wer selbst einen Entwurf vorlegt, gibt die Richtung vor.
