Das Ausbildungszeugnis ist das erste Zeugnis im Berufsleben, und es wird bei jeder Bewerbung der nächsten Jahre mitgelesen. Anders als beim Arbeitszeugnis muss der Betrieb es von sich aus ausstellen, so steht es in § 16 Berufsbildungsgesetz.
Was anders ist als beim Arbeitszeugnis
Die Einleitung nennt den Ausbildungsberuf und den Zeitraum. Statt der Tätigkeitsbeschreibung steht, welche Bereiche der Azubi kennengelernt hat. Bei Fachwissen und Einsatz bewertet man, wie schnell die Ausbildungsinhalte angeeignet wurden und wie groß die Lernbereitschaft war. Beim Verhalten stehen die Ausbilder mit vorn. Am Ende kommt die bestandene Prüfung, auf Wunsch mit Ergebnis, und bei Übernahme ein Satz, dass man sich auf die weitere Zusammenarbeit freut.
Muster: Zahnmedizinische Fachangestellte, Note gut, mit Übernahme
Ausbildungszeugnis
Frau Leonie Arslan absolvierte vom 01.08.2023 bis zum 15.07.2026 in unserer Praxis eine Ausbildung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte.
Während der Ausbildung lernte sie alle wesentlichen Bereiche des Berufs kennen, insbesondere:
- Assistenz bei der Behandlung
- Hygiene und Aufbereitung der Instrumente
- Empfang, Terminvergabe und Abrechnung nach BEMA und GOZ
- Anfertigung von Röntgenaufnahmen
Sie erwarb ein fundiertes Fachwissen, das sie stets sicher anwandte. Sie erfasste neue Sachverhalte jederzeit schnell und sicher.
Sie war stets motiviert und zeigte eine hohe Lernbereitschaft. Sie arbeitete immer sorgfältig, selbständig und zuverlässig. Ihre Arbeitsergebnisse lagen in Qualität und Menge immer über unseren Erwartungen.
Sie erfüllte die übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
Von Ausbildern, Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Patientinnen und Patienten wurde sie geschätzt; ihr Verhalten war stets einwandfrei.
Sie hat die Abschlussprüfung mit dem Ergebnis „gut“ bestanden. Wir danken ihr für die sehr gute Zusammenarbeit während der Ausbildung und freuen uns, sie weiterhin als Zahnmedizinische Fachangestellte in unserem Team zu haben.
Barsinghausen, 15.07.2026
Das Muster stammt aus unserem Bausteinkatalog, Name und Praxis sind erfunden.
Für Betriebe und für Azubis
Ausbildungsbetriebe nutzen die Arbeitgeber-Strecke mit Logo im Briefkopf, 29 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wer als Azubi selbst einen Entwurf schreiben soll, wählt den Entwurf für 24,90 € und liest vorher Arbeitszeugnis selbst schreiben.
Für Praktika außerhalb einer Ausbildung gibt es das Praktikumszeugnis.
- Zeugnisentwurf aus Ihren Stichpunkten24,90 €Für Arbeitnehmer, die ihr Zeugnis vorschreiben sollen: Word und PDF in Ihrer Wunschnote, mit Erklärblatt für den Aussteller. Fertig in etwa 15 Minuten.
- Arbeitszeugnis für Arbeitgeber (29 € netto)34,51 €Für Betriebe ohne Personalabteilung: unterschriftsreif auf Ihrem Briefkopf, mit Logo, Word und PDF. Fertig in etwa 15 Minuten.
Dazu wählbar: Englische Fassung zum Entwurf für 14,90 €, Englische Fassung zum Arbeitgeber-Zeugnis (12 € netto) für 14,28 €.
Arbeitnehmer-Entwurf und Englisch dazu inklusive 19 % Umsatzsteuer. Arbeitgeber-Zeugnis 29 € zuzüglich Umsatzsteuer (34,51 € brutto), Englisch dazu 12 € zuzüglich Umsatzsteuer, nur für Unternehmer. Einmalpreis, kein Abo.
Das Bestellformular wird geladen.
Muss der Betrieb ein Ausbildungszeugnis ausstellen?
Ja, und zwar ohne dass der Azubi danach fragen muss. Nach § 16 Abs. 1 BBiG haben Ausbildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Hat der Inhaber nicht selbst ausgebildet, soll auch der Ausbilder unterschreiben.
Was muss mindestens drinstehen?
Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 16 Abs. 2 BBiG). Angaben zu Verhalten und Leistung kommen dazu, wenn der Azubi es verlangt. Das ist fast immer sinnvoll.
Gehört die Prüfungsnote ins Zeugnis?
Das ist üblich, aber freiwillig. Im Formular können Sie das Ergebnis der Abschlussprüfung angeben oder nur „bestanden“ schreiben lassen.
Und bei Abbruch der Ausbildung?
Auch dann gibt es ein Zeugnis. Wählen Sie im Formular „vorzeitig beendet auf eigenen Wunsch“. Der Satz bleibt neutral und nennt keine Gründe.
