Das letzte Gespräch ist vorbei, die Bewerbungen laufen, und das Zeugnis fehlt. Diese Lage ist häufig. Viele Arbeitnehmer warten Wochen und erinnern freundlich, bis sie merken, dass im Arbeitsvertrag eine Klausel steht, nach der Ansprüche nach drei Monaten verfallen. Wer die Daten kennt, kann rechtzeitig handeln.
Fristrechner
Tragen Sie Ihren letzten Arbeitstag ein und, falls Ihr Vertrag oder Tarifvertrag eine hat, die Ausschlussfrist. Der Rechner zeigt, bis wann Sie das Zeugnis spätestens verlangen sollten.
Der Rechner geht vom letzten Arbeitstag aus, weil der Anspruch bei Beendigung entsteht. Manche Klauseln knüpfen an die Fälligkeit oder an ein Schreiben an; dann gilt Ihr Vertragstext.
Was das Gesetz sagt
Nach § 109 Abs. 1 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit gibt es immer, das qualifizierte mit Leistung und Verhalten auf Verlangen. Nach verbreiteter Auffassung können Sie schon ab der Kündigung ein vorläufiges Zeugnis für Bewerbungen verlangen, damit Sie nicht bis zum letzten Tag warten müssen.
Eine Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis in angemessener Zeit ausstellen, nachdem Sie es verlangt haben. Einen Anhaltspunkt geben die Umstände: Ein kleiner Betrieb mit einem einfachen Fall braucht keine zwei Monate.
Wann der Anspruch verfällt
| Grenze | Was sie bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag | Wer das Zeugnis nicht innerhalb der Frist in der vorgeschriebenen Form verlangt, verliert den Anspruch; drei Monate sind verbreitet | BAG, 9 AZR 507/04 |
| Verwirkung | Wer lange untätig bleibt und beim Arbeitgeber den Eindruck weckt, er verzichte, kann den Anspruch verlieren; im entschiedenen Fall nach zehn Monaten | BAG, 5 AZR 638/86 |
| Verjährung | Ohne Ausschlussfrist drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete | § 195, § 199 BGB |
Ein Beispiel: Ihr Arbeitsverhältnis endet am 30.09.2026, Ihr Vertrag hat eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Dann sollten Sie das Zeugnis bis zum 30.12.2026 schriftlich verlangt haben. Ohne Klausel liefe die Verjährung bis zum 31.12.2029, aber so lange sollte niemand warten.
Schriftlich verlangen, Frist im Blick behalten
Bitten Sie per E-Mail oder Brief um ein qualifiziertes Zeugnis und nennen Sie ein Datum, bis zu dem Sie es brauchen. Das schafft einen Nachweis. Einen fertigen Text zum Kopieren finden Sie unter Arbeitszeugnis anfordern. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen geltenden Tarifvertrag auf Ausschlussfristen, meist unter „Ausschlussfristen“ oder „Verfallfristen“.
Was Sie tun können, wenn das Zeugnis trotzdem nicht kommt, ist eine Rechtsfrage. Dafür sind Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsschutzversicherung zuständig.
Der schnellste Weg: den Entwurf mitliefern
Viele Zeugnisse bleiben liegen, weil der Chef nicht weiß, wie er anfangen soll, und weil er Angst hat, etwas Falsches zu schreiben. Ein fertiger Entwurf mit Erklärblatt nimmt ihm genau diese Arbeit ab: Er liest, ändert, was nicht stimmt, und unterschreibt.
Wenn Sie nicht länger warten möchten: Stichpunkte eintragen und den Entwurf in der Note bekommen, die Ihrer Leistung entspricht, als Word-Datei mit Erklärblatt, garantiert innerhalb einer Stunde. Wie Sie ihn übergeben, steht unter Arbeitszeugnis selbst schreiben.
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Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Frist für das Arbeitszeugnis?
Eine feste Zahl von Tagen steht nicht im Gesetz. Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO), und der Arbeitgeber muss das Zeugnis in angemessener Zeit ausstellen, sobald Sie es verlangen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab; meist geht es um wenige Wochen.
Kann mein Anspruch auf das Zeugnis verfallen?
Ja. Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag können auch den Zeugnisanspruch erfassen (BAG, 9 AZR 507/04), oft beträgt die Frist drei Monate. Ohne solche Klausel verjährt der Anspruch nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB). Wer lange nichts tut, riskiert außerdem die Verwirkung.
Wie lange kann ich ein falsches Zeugnis noch korrigieren lassen?
Für die Berichtigung gelten dieselben Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Verwirkung in einem Fall schon nach zehn Monaten angenommen (5 AZR 638/86). Wer Fehler findet, sollte sie bald und schriftlich ansprechen.
Muss der Arbeitgeber mir das Zeugnis schicken?
Nach verbreiteter Auffassung ist das Zeugnis eine Holschuld: Der Arbeitgeber stellt es bereit, Sie holen es ab. In der Praxis schicken die meisten es per Post, wenn man darum bittet.