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Arbeitszeugnis sofort

Arbeitszeugnis anfordern, mit Musterschreiben

Ein qualifiziertes Zeugnis bekommen Sie auf Verlangen (§ 109 Abs. 1 GewO). Verlangen Sie es deshalb ausdrücklich, schriftlich und mit Datum. Unten steht ein Text, den Sie übernehmen können.

Stand: 3. Oktober 2026

Zu den Angaben für Ihr Zeugnis

24,90 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Viele Arbeitnehmer warten darauf, dass das Zeugnis von selbst kommt. Manchmal kommt es, manchmal erst nach Wochen und Erinnerungen. Wer das Zeugnis ausdrücklich verlangt, hat einen Nachweis, kann Ausschlussfristen wahren und gibt dem Arbeitgeber ein klares Datum.

Wann Sie das Zeugnis anfordern sollten

Am besten, sobald das Ende feststeht: mit der Kündigung, dem Aufhebungsvertrag oder einige Wochen vor Ablauf einer Befristung. Nach verbreiteter Auffassung können Sie schon ab der Kündigung ein vorläufiges Zeugnis für Bewerbungen verlangen, das endgültige dann zum letzten Arbeitstag. Lassen Sie danach nicht Monate verstreichen: Viele Arbeits- und Tarifverträge haben Ausschlussfristen von wenigen Monaten, und auch die Verwirkung kann den Anspruch beenden. Den Termin für Ihren Fall rechnet der Fristrechner aus.

Musterschreiben zum Anfordern

Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Frau Becker,

mein Arbeitsverhältnis endet am 30.09.2026. Ich bitte Sie, mir zu diesem Termin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt (§ 109 Abs. 1 GewO).

Für meine laufenden Bewerbungen wäre ich Ihnen dankbar, wenn ich das Zeugnis bis zum 14.10.2026 erhalten könnte. Gern können Sie es mir per Post an meine bekannte Anschrift senden.

Wenn es Ihnen die Arbeit erleichtert, schicke ich Ihnen gern einen Entwurf mit meinen Aufgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Anna Weber

Passen Sie Namen, Daten und Anrede an. Bewahren Sie eine Kopie oder die gesendete E-Mail auf. Hat Ihr Vertrag eine Ausschlussfrist, die eine bestimmte Form verlangt, etwa Schriftform mit Unterschrift, halten Sie diese Form ein.

Der Satz, der das Zeugnis schneller bringt

Der letzte Satz im Muster ist kein Zufall. In kleinen Betrieben bleibt das Zeugnis meist liegen, weil der Chef nicht weiß, wie er anfangen soll, und Angst hat, etwas Falsches zu schreiben. Ein fertiger Entwurf nimmt ihm diese Arbeit ab. Er muss nur lesen, ändern, was nicht stimmt, und unterschreiben. Wie man einen Entwurf übergibt und was der Chef dabei prüft, steht unter Arbeitszeugnis selbst schreiben.

Wenn nichts kommt

Erinnern Sie nach Ablauf Ihres Termins einmal schriftlich und setzen Sie eine neue, kurze Frist. Bleibt es dabei, ist das eine Rechtsfrage. Hilfe bekommen Sie bei Ihrer Gewerkschaft, bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über eine Rechtsschutzversicherung. Briefe an den Arbeitgeber schreiben wir nicht.

Den Entwurf gleich mitschicken

Wenn Sie Ihrem Chef die Arbeit abnehmen möchten: Stichpunkte eintragen, Note wählen und den Entwurf als Word-Datei bekommen, dazu ein Erklärblatt, das ihm zeigt, welche Note jeder Satz trägt. Den Entwurf hängen Sie einfach an Ihre Bitte an. Wie ein fertiges Zeugnis aussieht, zeigen die Muster.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Muss ich das Arbeitszeugnis überhaupt anfordern?

Das einfache Zeugnis steht Ihnen bei Beendigung immer zu, das qualifizierte mit Leistung und Verhalten nur auf Verlangen (§ 109 Abs. 1 GewO). Viele Arbeitgeber stellen es von sich aus aus. Wer sicher gehen will und Fristen im Vertrag hat, fordert es schriftlich an.

Bei wem fordere ich das Zeugnis an?

Beim Arbeitgeber, in größeren Betrieben bei der Personalabteilung, in kleinen bei der Geschäftsführung oder dem Inhaber. Eine E-Mail an die direkte Führungskraft reicht oft im Alltag, für den Nachweis ist die Stelle besser, die das Zeugnis auch unterschreibt.

Kann ich ein Zwischenzeugnis anfordern?

Ein gesetzlicher Anspruch steht nicht in § 109 GewO, verbreitet ist aber ein Anspruch bei einem triftigen Grund, etwa einem Wechsel der Führungskraft, einer Versetzung oder einer eigenen Bewerbung. Nennen Sie den Grund in Ihrer Bitte. Mehr unter Zwischenzeugnis.