„Schreib mal einen Entwurf, ich unterschreibe dann.“ Diesen Satz hören viele beim Abschied, besonders in Betrieben ohne Personalabteilung. Er klingt nach Vertrauen und ist eine echte Aufgabe. Wer Zeugnissprache nicht kennt, schreibt „Sie hat ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“ und hat sich damit eine Drei gegeben.
Der Aufbau: diese Teile in dieser Reihenfolge
Kurz gesagt: Ein Zwischenzeugnis bewertet die Arbeit bis zum Tag der Ausstellung, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Es folgt dem Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses, beschreibt die Aufgaben in der Gegenwartsform und endet ohne Dank und ohne gute Wünsche. Wahr und zugleich wohlwollend muss es genauso sein wie ein Zeugnis zum Abschied.
Zeugnisse werden quer gelesen. Wer die gewohnte Reihenfolge einhält, macht dem Leser die Arbeit leicht. Wer einen Teil auslässt, erzeugt genau an dieser Stelle eine Frage.
- Briefkopf des Betriebs, wie bei jedem Geschäftsbrief.
- Überschrift „Zwischenzeugnis“, nicht „Arbeitszeugnis“.
- Einleitung mit Vor- und Nachname, Eintrittsdatum und der heutigen Position.
- Anlass in einem Satz: auf Wunsch des Mitarbeiters, Wechsel des Vorgesetzten, Versetzung, Beginn einer Elternzeit.
- Tätigkeitsbeschreibung in der Gegenwartsform, die wichtigste Aufgabe zuerst, gern als Aufzählung.
- Leistungsbeurteilung mit Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitstempo und Arbeitsergebnissen, danach der Zufriedenheitssatz als Gesamtnote.
- Verhalten, zuerst gegenüber Vorgesetzten, dann Kolleginnen und Kollegen, zuletzt Kunden.
- Schlusssatz zur weiteren Zusammenarbeit, ohne Dank, ohne Bedauern, ohne Wünsche für die Zukunft.
- Ort, Datum, Unterschrift mit Name und Funktion des Unterzeichners.
Dank, Bedauern und gute Wünsche gehören zum Abschied. Stehen sie in einem Zwischenzeugnis, liest eine Personalabteilung heraus, dass die Trennung schon beschlossen ist. Der Satz „Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“ klingt freundlich und legt diese Spur nicht.
Formulierungen je Note, in der Gegenwartsform
Die Gesamtnote der Leistung steckt im Satz mit der Zufriedenheit. Im Zwischenzeugnis steht er in der Gegenwart, weil die Aufgaben weiterlaufen.
- Sehr gut: „Herr Albers erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
- Gut: derselbe Satz mit „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.
- Befriedigend: derselbe Satz ohne „stets“, also „zu unserer vollen Zufriedenheit“.
Es sind allein die Wörter „stets“ und „vollsten“, die die Stufe verschieben. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Lesart 2014 bestätigt (9 AZR 584/13).
Für die einzelnen Bereiche gilt dasselbe Prinzip. Beim Verhalten lautet die Note gut: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden ist stets einwandfrei.“ Zur Arbeitsweise passt: „Er arbeitet selbständig, sorgfältig und zuverlässig und hält auch bei hohem Arbeitsaufkommen die Termine ein.“ Wie die Bausteine in jeder Stufe klingen, steht nach Bereichen geordnet auf der Seite Formulierungen nach Note. Glaubwürdig wird die Bewertung erst mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung.
Diese Fehler fallen sofort auf
- Durchgehende Vergangenheitsform. „Er betreute die Kunden“ liest sich wie ein Abschlusszeugnis. In der Gegenwart bleibt sichtbar, dass die Zusammenarbeit weitergeht.
- Schlussformel wie im Endzeugnis. Dank für die Zusammenarbeit und alles Gute für die Zukunft wirken wie eine angekündigte Kündigung.
- Kein Anlass genannt. Ohne diesen Satz fragt sich ein späterer Leser, warum mitten im Arbeitsverhältnis ein Zeugnis nötig war.
- Vage Aufgaben. „Diverse Aufgaben im Vertrieb“ sagt nichts. Besser: „Er betreut die Bestandskunden der Region Nord und erstellt die Angebote dafür.“
- Versteckte Abwertungen. „Bemüht“, „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ oder Lob für Geselligkeit werden als Minusnoten gelesen. Krankheit, Elternzeit und Betriebsratsarbeit haben in der Bewertung nichts zu suchen.
- Note nach Gefühl. Eine zu hohe Note bindet den Betrieb beim späteren Endzeugnis, eine zu niedrige belastet die weitere Zusammenarbeit.
Muster: Zwischenzeugnis für einen Sachbearbeiter, Note gut
Name, Firma und Daten in diesem Beispiel sind erfunden. Der Text zeigt, wie die Teile von oben zusammen aussehen.
Zwischenzeugnis
Herr Jonas Albers, geboren am 14.05.1991, ist seit dem 01.08.2022 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiter im Kundenservice tätig.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf seinen Wunsch ausgestellt.
Zu seinem Aufgabengebiet gehören:
- Bearbeitung von Kundenanfragen am Telefon und per E-Mail
- Erfassung und Pflege der Aufträge im Warenwirtschaftssystem
- Prüfung von Reklamationen und Abstimmung mit dem Lager
- Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz
Herr Albers besitzt ein fundiertes Fachwissen, das er in der täglichen Arbeit sicher einsetzt. Er geht seine Aufgaben planvoll an, arbeitet selbständig und hält Termine zuverlässig ein. Seine Arbeitsergebnisse liegen in Menge und Qualität stets über unseren Erwartungen.
Er erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden ist stets einwandfrei.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Albers.
Hannover, 28.10.2026
Martina Vogt, Leiterin Kundenservice
Worin sich das Zwischenzeugnis vom Endzeugnis unterscheidet
Im Gesetz steht nur das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 Gewerbeordnung). Ein Zwischenzeugnis wird ausgestellt, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt, etwa ein Wechsel des Vorgesetzten, eine Versetzung, eine Bewerbung, der Beginn einer Elternzeit oder ein Betriebsübergang. Deshalb gehört der Anlass in den Text: er erklärt dem späteren Leser, warum hier ein Zeugnis ohne Abschied vorliegt. Wer es verlangen kann und was darin stehen darf, steht auf der Seite Zwischenzeugnis.
Wahrheitspflicht und Wohlwollen gelten bei beiden Zeugnisarten gleich. Unterschiedlich sind der bewertete Zeitraum, die Zeitform und der Schluss. Beim späteren Endzeugnis dient das Zwischenzeugnis als Maßstab: eine deutlich schlechtere Bewertung ohne neuen Sachverhalt lässt sich schwer begründen. Wählen Sie also die Note, die der tatsächlichen Leistung entspricht.
Wer den Text nicht selbst tippen möchte, kann ihn schreiben lassen: Aufgaben, Zeitraum und Wunschnote als Stichpunkte unten im Formular eintragen, zurück kommt der Entwurf als Word- und PDF-Datei, dazu das Erklärblatt mit der Note zu jedem Satz. Der Zeugnisentwurf aus Stichpunkten kostet 24,90 €.
Für das Zeugnis zum Abschied gibt es denselben Weg: für Betriebe unterschriftsreif auf dem eigenen Briefkopf (Arbeitszeugnis für Arbeitgeber), für Beschäftigte, die den Entwurf selbst vorlegen sollen, mit Erklärblatt für den Aussteller (Arbeitszeugnis selbst schreiben).
- Zeugnisentwurf aus Ihren Stichpunkten24,90 €Für Arbeitnehmer, die ihr Zeugnis vorschreiben sollen: Word und PDF in Ihrer Wunschnote, mit Erklärblatt für den Aussteller. Fertig in etwa 15 Minuten.
- Arbeitszeugnis für Arbeitgeber (29 € netto)34,51 €Für Betriebe ohne Personalabteilung: unterschriftsreif auf Ihrem Briefkopf, mit Logo, Word und PDF. Fertig in etwa 15 Minuten.
Dazu wählbar: Englische Fassung zum Entwurf für 14,90 €, Englische Fassung zum Arbeitgeber-Zeugnis (12 € netto) für 14,28 €.
Arbeitnehmer-Entwurf und Englisch dazu inklusive 19 % Umsatzsteuer. Arbeitgeber-Zeugnis 29 € zuzüglich Umsatzsteuer (34,51 € brutto), Englisch dazu 12 € zuzüglich Umsatzsteuer, nur für Unternehmer. Einmalpreis, kein Abo.
Das Bestellformular wird geladen.
Wer unterschreibt das Zwischenzeugnis?
Der Arbeitgeber oder eine weisungsbefugte Führungskraft, auf Firmenpapier, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift. Dazu gehören Name und Funktion des Unterzeichners, damit der Leser die Bewertung einordnen kann. Unterschreibt jemand unterhalb der bewerteten Position, wirkt das Zeugnis schwächer.
Darf das Endzeugnis später schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis wirkt wie eine Vorentscheidung. Wer später ohne neuen Sachverhalt deutlich schlechter bewertet, muss das erklären können. Deshalb gehört in das Zwischenzeugnis die Note, die der tatsächlichen Leistung entspricht, und nicht die, die im Moment die wenigsten Diskussionen macht.
Gegenwart oder Vergangenheit: welche Zeitform ist richtig?
Laufende Aufgaben stehen in der Gegenwartsform, weil der Mitarbeiter sie weiter erledigt: „Sie betreut die Kundenstammdaten.“ In der Vergangenheit stehen nur abgeschlossene Projekte oder Aufgaben, die jemand nicht mehr hat. Durchgehende Vergangenheitsform weckt den Eindruck, der Mitarbeiter sei schon weg.
Zwischenzeugnis oder Bescheinigung über die Tätigkeit: was reicht für eine Bewerbung?
Für eine Bewerbung braucht es die qualifizierte Form mit Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeurteilung. Eine Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit sagt über die Arbeit selbst nichts aus. Welche Teile zur qualifizierten Form gehören, steht auf der Seite <a href="/qualifiziertes-arbeitszeugnis/">Qualifiziertes Arbeitszeugnis</a>.
