Viele Arbeitnehmer warten darauf, dass das Zeugnis von selbst kommt. Manchmal kommt es, manchmal erst nach Wochen und Erinnerungen. Wer das Zeugnis ausdrücklich verlangt, hat einen Nachweis, kann Ausschlussfristen wahren und gibt dem Arbeitgeber ein klares Datum.
Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können
Kurz gesagt: Einen eigenen Paragrafen für das Zwischenzeugnis gibt es nicht. Wer einen triftigen Grund hat, kann es trotzdem verlangen, und eine anstehende Bewerbung ist der häufigste dieser Gründe. Bitten Sie schriftlich darum, nennen Sie Eintrittsdatum und Anlass, und legen Sie am besten einen fertigen Entwurf bei.
§ 109 Abs. 1 GewO betrifft das Zeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Für das Zwischenzeugnis leiten die Gerichte den Anspruch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab: Liegt ein triftiger Grund vor, muss er eines ausstellen. Eine Bewerbung auf eine andere Stelle zählt dazu, denn ohne aktuellen Nachweis über Ihre Aufgaben können Sie sich kaum bewerben, solange das Arbeitsverhältnis läuft.
Als triftig gelten außerdem ein Wechsel der Führungskraft, eine Versetzung, ein Betriebsübergang, eine längere Unterbrechung wie Elternzeit und der Abschluss einer Weiterbildung. Manche Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen regeln den Anspruch ausdrücklich. Ein Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich deshalb vor der Bitte: Steht es dort, berufen Sie sich einfach auf die Klausel und müssen keinen Grund belegen.
Die Bitte an den Arbeitgeber formulieren
Schreiben Sie kurz, sachlich und mit Datum, am besten per E-Mail, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben. Bei wem Sie sich bewerben, müssen Sie nicht offenlegen; ein Satz zum Anlass genügt. Nennen Sie Ihr Eintrittsdatum, bitten Sie um ein Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie über Leistung und Verhalten, und setzen Sie einen Wunschtermin. Lehnt der Arbeitgeber ab und wollen Sie den Anspruch durchsetzen, müssen Sie den triftigen Grund allerdings benennen.
Betreff: Bitte um ein Zwischenzeugnis
Sehr geehrte Frau Krüger,
ich bin seit dem 1. März 2023 als Sachbearbeiter im Einkauf bei Ihnen tätig. Für eine berufliche Entscheidung, die ich derzeit vorbereite, brauche ich einen aktuellen Nachweis über meine Aufgaben.
Ich bitte Sie daher um ein Zwischenzeugnis, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt. Über eine Ausstellung bis zum 15. November 2026 wäre ich froh.
Einen Entwurf mit meinen Aufgaben lege ich bei. Ändern Sie darin gern alles, was aus Ihrer Sicht anders lautet.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Hoffmann
Passen Sie Anrede, Daten und Aufgaben an und bewahren Sie die gesendete E-Mail auf. Verlangt Ihr Vertrag für Ansprüche eine bestimmte Form, etwa Schriftform mit Unterschrift, halten Sie diese Form ein.
Aufbau: was in das Zwischenzeugnis gehört
Das Zwischenzeugnis steht auf dem Firmenbogen und beginnt mit der Überschrift »Zwischenzeugnis«. Danach folgen Vor- und Nachname, das Eintrittsdatum und der Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der größte Teil ist die Beschreibung der Aufgaben: Position, Verantwortung, Projekte, das Wichtigste zuerst. Welche Aufgaben hineingehören und in welcher Reihenfolge, steht ausführlich bei der Tätigkeitsbeschreibung.
Es folgen die Beurteilung der Leistung mit Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsmenge und Ergebnissen sowie das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Am Schluss stehen der Ausstellungsgrund, Ort, Datum und die Unterschrift einer befugten Person. Die Note entsteht über die anerkannte Zufriedenheitsformel; die Abstufungen stehen bei den Formulierungen nach Note.
Ein Detail fällt Personalabteilungen sofort auf: Im Zwischenzeugnis steht die Tätigkeit in der Gegenwart, weil Sie die Aufgaben weiter erledigen. Sätze in der Vergangenheit lesen sich wie ein Abschied und wecken die Frage, ob das Arbeitsverhältnis doch schon endet.
Unterschied zum Zeugnis am Ende
Dank, Bedauern und Zukunftswünsche gehören nicht hinein. Statt der Schlussformel nennt der letzte Absatz den Anlass, etwa »Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Hoffmann erteilt«. Alles Weitere zur Form und zu den Anlässen steht auf der Seite zum Zwischenzeugnis, die Gewichtung des Abschiedsgrußes im Endzeugnis behandelt der Ratgeber zum Schlusssatz. Das Zwischenzeugnis ersetzt das Endzeugnis nicht, es überbrückt die Zeit bis dahin.
Mit fertigem Entwurf geht es schneller
In kleinen Betrieben bleibt eine solche Bitte oft wochenlang liegen, weil niemand gern ein Zeugnis formuliert. Ein beigelegter Entwurf nimmt dem Vorgesetzten diese Arbeit ab: Er geht den Text durch, passt an, was aus seiner Sicht anders lautet, und unterschreibt. Tragen Sie dafür Ihre Aufgaben als Stichpunkte ein, wählen Sie die Note und erhalten den Text als PDF und Word-Datei, dazu ein Erklärblatt, das jeden Satz einer Notenstufe zuordnet. Der Entwurf kommt nach etwa 15 Minuten per E-Mail. Ist er nicht in 60 Minuten nach der Zahlung da, erstatten wir auf Wunsch den vollen Preis und das Zeugnis bekommen Sie trotzdem.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ich mich bewerben will?
Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es nicht. Die Gerichte leiten den Anspruch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab, sobald ein triftiger Grund vorliegt, und dazu zählt eine anstehende Bewerbung. Oft ist der Anspruch zusätzlich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt.
Muss ich sagen, dass ich mich bewerbe?
Für die Bitte selbst reicht ein knapper Hinweis auf den Anlass, Namen künftiger Arbeitgeber gehören nicht hinein. Trifft noch ein zweiter Grund zu, etwa ein Wechsel der Führungskraft oder eine Versetzung, nennen Sie diesen. Erst wenn Sie den Anspruch gegen eine Ablehnung durchsetzen wollen, müssen Sie den triftigen Grund benennen.
Wie lange darf der Arbeitgeber für das Zwischenzeugnis brauchen?
Eine feste Frist gibt es nicht, der Arbeitgeber braucht eine angemessene Zeit. Setzen Sie in Ihrer Bitte selbst einen Termin und erinnern Sie danach einmal schriftlich mit einer neuen, kurzen Frist. Bleibt es dabei, ist das eine Rechtsfrage, bei der Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Wie schnell liegt der Entwurf bei mir?
Die Angaben einzutragen dauert etwa 8 bis 10 Minuten, prüfen und bezahlen rund eine Minute. Danach kommt der Entwurf als PDF und Word-Datei in Ihr Postfach, in der Regel nach etwa 15 Minuten. Ist er nicht in 60 Minuten nach der Zahlung da, erhalten Sie auf Wunsch den vollen Preis zurück und das Zeugnis trotzdem.