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Arbeitszeugnis sofort

„Stets bemüht“ im Arbeitszeugnis

„Er war stets bemüht“ heißt nach verbreiteter Lesart: Der Wille war da, das Ergebnis nicht. Die Formulierung gilt als eine der schlechtesten im ganzen Zeugnis, oft gleichbedeutend mit Note 5 oder 6.

Stand: 3. Oktober 2026

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Kaum ein Satz ist so bekannt wie dieser. „Sie war stets bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu erledigen.“ Für Außenstehende klingt das nach Fleiß. Personaler lesen darin: Sie hat es versucht und nicht geschafft. In der verbreiteten Notenskala steht „bemüht“ auf der untersten Stufe.

Was „bemüht“ und verwandte Wörter bedeuten

Formulierung Verbreitete Lesart
„stets bemüht, die Aufgaben zu erledigen“ der Wille war da, das Ergebnis nicht
„hat sich bemüht, unsere Zufriedenheit zu erreichen“ ungenügend
„war bestrebt, …“ wie „bemüht“: versucht, nicht erreicht
„hat versucht, …“ nicht geschafft
„im Rahmen seiner Möglichkeiten“ die Möglichkeiten waren gering
„zeigte Verständnis für seine Arbeit“ wenig geleistet
„mit großem Fleiß und Interesse“ eifrig, aber nicht besonders erfolgreich

Alle diese Formulierungen stehen auf unserer Liste von rund 40 bekannten Negativsätzen, nach dem ABC der Zeugnissprache von ver.di und weiteren öffentlichen Quellen. Die ganze Liste mit Erklärungen finden Sie unter Geheimcodes.

Warum es so viele solcher Sätze gibt

Ein Zeugnis muss wahr sein und zugleich wohlwollend (BAG, Urteil vom 03.03.1993, 5 AZR 182/92). Offene Kritik ist deshalb selten. Was ein Arbeitgeber nicht loben kann, drückt er über Wörter aus, die freundlich klingen und doch eine Grenze ziehen. „Bemüht“ ist das bekannteste davon.

§ 109 Abs. 2 GewO verbietet Formulierungen, die etwas anderes aussagen sollen, als dasteht. An bekannten Wendungen ändert das wenig: Wer „bemüht“ schreibt, meint meist genau das, was Personaler darin lesen.

Wenn „bemüht“ in Ihrem Zeugnis steht

Lesen Sie zuerst das ganze Zeugnis. Steht „bemüht“ allein in einem sonst guten Zeugnis, kann es ein Versehen sein, etwa aus einer alten Vorlage. Steht es neben anderen schwachen Sätzen, ist es eine bewusste Bewertung. Beides zeigt unser Bericht: jeden Satz mit Note und jede bekannte Negativformulierung mit Erklärung.

Wenn Sie Gewissheit möchten: Zeugnis hochladen, für 12,90 € den Klartext-Bericht bekommen, und wenn Sie eine Wunschnote angeben, für die schwächeren Sätze die übliche Formulierung in dieser Note. Wie Sie danach vorgehen können, steht unter Arbeitszeugnis korrigieren lassen und Schlechtes Arbeitszeugnis.

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Häufige Fragen

Ist „stets bemüht“ verboten?

§ 109 Abs. 2 GewO verbietet Formulierungen, die eine andere Aussage treffen sollen als die erkennbare. „Bemüht“ ist aber so bekannt, dass es kaum noch als versteckt gilt; es ist eine offen schlechte Bewertung. Ob Sie eine bessere Formulierung verlangen können, ist eine Rechtsfrage für Gewerkschaft oder Fachanwalt.

Gibt es harmlose Verwendungen von „bemüht“?

Selten. Steht „bemüht“ in einem Satz über das Verhältnis zu Kunden, etwa „stets bemüht, Wünsche zu erfüllen“, wird es milder gelesen, aber auch dann fehlt die Aussage, dass es gelungen ist. Im Bewertungsteil wirkt es fast immer negativ.

Mein Arbeitgeber meint es nicht böse. Was nun?

Das kann sein, viele kennen die Zeugnissprache nicht. Ein freundlicher Hinweis mit einer konkreten Ersatzformulierung löst das oft. Unser Bericht nennt für schwächere Sätze die übliche Formulierung in Ihrer Wunschnote.