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Arbeitszeugnis sofort

Arbeitszeugnis korrigieren lassen

Tippfehler, falsche Daten, fehlende Aufgaben oder Sätze unter der Note, die Sie erwartet haben: Vieles lässt sich mit einer freundlichen, schriftlichen Bitte klären. Wichtig sind konkrete Vorschläge und ein baldiger Termin, denn Ausschlussfristen und Verwirkung können den Anspruch beenden.

Stand: 3. Oktober 2026

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Ein Zeugnis zu korrigieren ist häufiger, als viele denken. Oft steckt kein böser Wille dahinter, sondern eine alte Vorlage, ein Tippfehler oder ein Chef, der die Zeugnissprache nicht kennt. Wer sachlich und konkret fragt, bekommt in vielen Fällen eine neue Fassung.

Was Sie korrigieren lassen können

Art des Fehlers Beispiel
Formale Fehler falscher Name, falsches Datum, Tippfehler, kein Firmenbogen, fehlende Unterschrift
Fehlende Aufgaben eine Führungsaufgabe oder ein Projekt, das die Stelle geprägt hat
Lücken kein Satz zu Kunden trotz Kundenkontakt, keine Vorgesetzten im Verhaltenssatz
Versteckte Abwertungen „bemüht“, „Geselligkeit“ oder andere bekannte Negativformulierungen
Note Sätze, die unter der Leistung liegen, die Sie belegen können

Formale Fehler und Lücken lassen sich meist schnell klären. Bei der Note wird es schwieriger: Wer besser als befriedigend bewertet werden möchte, muss das im Streit begründen und beweisen (BAG, 9 AZR 584/13).

Musterschreiben für die Bitte um Korrektur

Betreff: Bitte um Korrektur meines Arbeitszeugnisses vom 30.09.2026

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für mein Arbeitszeugnis. Beim Lesen sind mir einige Stellen aufgefallen, die ich Sie bitte zu ändern:

1. Im dritten Absatz fehlt meine Aufgabe als Vertretung der Filialleitung seit März 2024. Ich schlage vor, sie als zweiten Punkt der Aufgabenliste aufzunehmen.
2. Im Satz zum Verhalten fehlen die Kundinnen und Kunden, mit denen ich täglich zu tun hatte. Mein Vorschlag: „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war stets einwandfrei.“

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die korrigierte Fassung mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum bis zum 21.10.2026 zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schulz

Passen Sie Namen, Daten und Vorschläge an. Nennen Sie jede Stelle einzeln und schlagen Sie die neue Formulierung gleich vor. Das erleichtert die Zusage. Bewahren Sie eine Kopie auf, und achten Sie auf die Form, die eine Ausschlussfrist in Ihrem Vertrag vielleicht verlangt.

Die richtigen Formulierungen finden

Der schwierigste Teil ist der Vorschlag. Welcher Satz entspricht der Note, die Sie für richtig halten? Unser Klartext-Bericht zeigt für jeden Satz die übliche Lesart und, wenn Sie eine Wunschnote angeben, daneben die übliche Formulierung in dieser Note. Diese Sätze können Sie direkt in Ihr Schreiben übernehmen.

Wenn Sie zuerst wissen wollen, welche Stellen Sie überhaupt ansprechen sollten: Zeugnis hochladen und den Bericht mit allen Noten, Codes und Lücken bekommen. Soll Ihr früherer Chef gleich einen ganzen neuen Text bekommen, gibt es den vollständigen Zeugnisentwurf in der Wunschnote, mit Erklärblatt für den Aussteller. Was bei einem insgesamt schwachen Zeugnis gilt, steht unter Schlechtes Arbeitszeugnis.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, oft drei Monate, können aber auch den Anspruch auf eine korrigierte Fassung erfassen (BAG, 9 AZR 507/04). Und wer lange nichts tut, riskiert die Verwirkung; das Bundesarbeitsgericht hat sie in einem Fall nach zehn Monaten angenommen (5 AZR 638/86).

Welches Datum trägt das korrigierte Zeugnis?

Nach verbreiteter Auffassung das Datum des ursprünglichen Zeugnisses, damit die Korrektur nicht auffällt. Bitten Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich darum.

Was, wenn der Arbeitgeber die Korrektur ablehnt?

Dann ist es eine Rechtsfrage, ob Sie die Änderung durchsetzen können. Beraten lassen Sie sich von Ihrer Gewerkschaft, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir schreiben keine Briefe an Arbeitgeber und beraten nicht rechtlich.