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Arbeitszeugnis sofort

Zeugnissprache

Stand: 3. Oktober 2026

Zeugnissprache ist ein Code ohne Geheimnis: Die Regeln stehen in jedem Ratgeber, und Personaler lesen sie mit. Wer sie nicht kennt, hält „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für ein Lob. Wer sie kennt, liest eine Drei.

Probieren Sie es aus: Fügen Sie einen Satz aus Ihrem Zeugnis ein.

Die fünf Regeln der Zeugnissprache

1. Steigerung entscheidet. Jeder Bereich hat eine Grundformel, die durch Wörter wie „stets“, „sehr“, „äußerst“ oder „vollsten“ gesteigert wird. Die wichtigste ist die Zufriedenheitsformel. Das Bundesarbeitsgericht ordnet „zur vollen Zufriedenheit“ als befriedigend ein und verlangt für gut zusätzlich „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).

2. Einschränkung zieht nach unten. „Im Allgemeinen“, „im Wesentlichen“, „im Großen und Ganzen“ nehmen das Lob zurück. „Bemüht“ und „versucht“ heißen, dass es nicht gereicht hat.

3. Reihenfolge zählt. Erst die Leistung, dann das Verhalten. Beim Verhalten Vorgesetzte vor Kollegen vor Kunden. Wer die Kollegen nach vorn stellt oder die Vorgesetzten weglässt, deutet einen Konflikt an.

4. Weglassen spricht. Ein Zeugnis muss wahr sein, und dazu gehört nach verbreiteter Auffassung, dass es durch Auslassungen kein falsches Bild erzeugt. Leser bemerken trotzdem, wenn bei einer Kassiererin die Ehrlichkeit fehlt oder bei einer Führungskraft die Führung.

5. Der Schluss ist eine zweite Note. Bedauern, Dank und gute Wünsche gehören zu einem guten Zeugnis. Einen Anspruch darauf gibt es nicht (BAG, 9 AZR 146/21), aber eine fehlende oder kühle Schlussformel liest man als Minus.

Die Zufriedenheitsformel in allen Stufen

Formulierung Note nach üblicher Lesart
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut (1)
zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut bis gut (ver.di: sehr gut)
stets zu unserer vollen Zufriedenheit gut (2)
zu unserer vollen Zufriedenheit befriedigend (3), so auch das BAG
stets zu unserer Zufriedenheit befriedigend (3)
zu unserer Zufriedenheit ausreichend (4)
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit mangelhaft (5)
hat sich bemüht, zu unserer Zufriedenheit zu arbeiten ungenügend (6)

Quellen: ver.di, ABC der Zeugnissprache; Wikipedia, Artikel „Arbeitszeugnis“ (dort mit der Zwischenstufe „vollbefriedigend“); BAG 9 AZR 584/13.

Alle Bereiche in allen Noten: Noten übersetzen. Die bekannten Negativformulierungen: Geheimcodes.

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Warum schreiben Arbeitgeber nicht einfach die Note hin?

Ein Zeugnis muss wahr sein und zugleich wohlwollend, damit es das weitere Berufsleben nicht unnötig erschwert (BAG, 5 AZR 182/92). Aus diesem Spagat ist über Jahrzehnte eine Sprache entstanden, in der Abstufungen über Steigerungswörter laufen statt über offene Kritik.

Sind Geheimcodes erlaubt?

Nein. § 109 Abs. 2 GewO verlangt ein klares und verständliches Zeugnis ohne Merkmale oder Formulierungen, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus dem Wortlaut hervorgeht. Die üblichen Steigerungsstufen gelten dabei nicht als Code, sie sind die allgemein bekannte Lesart.

Gilt die Zeugnissprache auch in Österreich und der Schweiz?

Ähnliche Formeln gibt es dort auch, die Rechtslage unterscheidet sich aber. Unsere Auswertung folgt der deutschen Lesart.

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